Entwässerungsgenehmigung

Bei Neu- und Umbauten von Grundstücksentwässerungsanlagen bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung. Hierzu muss bei der Stadtentwässerung Kaiserslautern AöR ein Entwässerungsantrag eingereicht werden. Die Einreichung des Entwässerungsantrages erfolgt gemeinsam mit dem Bauantrag über das Referat Bauordnung der Stadt Kaiserslautern.

Download Entwässerungsantrag

Bebauungsplanunterlagen der Stadt Kaiserslautern

Folgende Unterlagen sind für den Antrag zum Einleiten von Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage in zweifacher Ausfertigung beizulegen:

  • Lageplan mit Darstellung aller Gebäude, Straße, benachbarter Grundstücke inkl. der Haupt- und Anschlussleitungen
  • Grundriss der einzelnen Geschosse, soweit zur Darstellung der Grundstücksentwässerung notwendig
  • Darstellung der Anschluss- und Hauptleitung(en) im Schnitt
  • Gebäudeansichten
  • Nachweis der Niederschlagswasserbehandlung (Regenwasserbewirtschaftung)
  • Nachweis der Rückstausicherung, soweit erforderlich
  • Nachweis des Überflutungsschutzes, soweit erforderlich
  • Nachweis der Grundstücksgröße und Größe der abflusswirksamen Flächen und die Art ihrer Nutzung
  • Vollständig ausgefüllter Antrag zum Einleiten von Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungsantrag)

Hinweis:

Mit dem Bau der Entwässerungsanlage darf erst nach Erteilung der Entwässerungsgenehmigung begonnen werden. Der vorzeitige Baubeginn stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.