Bei Neu- und Umbauten von Grundstücksentwässerungsanlagen bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung. Hierzu muss bei der Stadtentwässerung Kaiserslautern AöR ein Entwässerungsantrag eingereicht werden. Die Einreichung des Entwässerungsantrages erfolgt gemeinsam mit dem Bauantrag über das Referat Bauordnung der Stadt Kaiserslautern.
Bebauungsplanunterlagen der Stadt Kaiserslautern
Folgende Unterlagen sind für den Antrag zum Einleiten von Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage in zweifacher Ausfertigung beizulegen:
Hinweis:
Mit dem Bau der Entwässerungsanlage darf erst nach Erteilung der Entwässerungsgenehmigung begonnen werden. Der vorzeitige Baubeginn stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
0631 / 37 23 0