Gebühren

2,10 Euro/m³ Schmutzwassergebühr
für das Einsammeln und die Beseitigung bei leitungsgebundener Schmutzwasserbeseitigung
entsprechend Frischwasserverbrauch, abzüglich einer Pauschale von 10% (z.B. für Gartenbewässerung, etc.)

0,85 Euro/m² Niederschlagswassergebühr
für das Ableiten und die Beseitigung von Regenwasser auf versiegelten Flächen (die in die öffentliche Kanalisation entwässern, wie Dächer, Wege usw.)

7,00 Euro/m³ Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben
für das Einsammeln, die Abfuhr und Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben

990,00 Euro/m Aufwandsersatz für Herstellung von Anschlusskanälen
für Herstellung oder Erneuerung eines Misch-, Schmutz- oder Niederschlagswasserkanals (DN 150) durch die Stadtentwässerung Kaiserslautern

Um die Belastung der Haushalte in den unterschiedlichen rheinland-pfälzischen Kommunen vergleichen zu können, werden landesweit einheitliche sogenannte "Preis- und Tarifinformationsblätter" erstellt. Für das aktuelle Tarifinformationsblatt Abwasser der Stadtentwässerung Kaiserslautern klicken Sie bitte hier.
Die Belastung der Haushalte liegt demnach aktuell im landesweiten Vergleich im unteren Drittel der Skala.

 

Erhebung der Gebühren

Die Gebührenerhebung erfolgt grundsätzlich in drei Kategorien und ausschließlich durch Bescheid.

1. Die Entsorgung des Abwassers von wasserdichten Sammelgruben
Die Stadtentwässerung Kaiserslautern oder ein entsprechend zugelassenes Unternehmen im Auftrag der Stadtentwässerung ist für die Entsorgung des Abwassers von wasserdichten Sammelgruben verantwortlich. Auf Grundlage des Entsorgungsscheines erhalten die Eigentümer einen Gebührenbescheid.

2. Niederschlagswassergebühr
Am Ende eines jeden Kalenderjahres erfolgt die Gebührenerhebung für Niederschlagswasser. Im Bescheid ist die Gebühr für den Zeitraum, unter Abzug geleisteter Abschläge, der Zahlbetrag und der Fälligkeitstermin ausgewiesen. Für das Folgejahr werden elf Abschlagszahlungen und Fälligkeiten festgesetzt. Die Höhe der Abschläge wird auf volle Euro gerundet.

Als Grundlage für die Berechnung der Gebühr dient hierbei die gebührenwirksame Fläche, die in der Anlage zum Bescheid nach dem Abrechnungszeitraum in m² pro Jahr ausgewiesen ist. Nach Multiplikation mit der gültigen Gebühr für den abzurechnenden Zeitraum erfolgt die Ausweisung der Jahresgebühr. Die zu erhebende Gebühr weist die ermittelte Gebühr für diesen Zeitraum aus.
Möglichkeiten Niederschlagswassergebühren einzusparen finden Sie hier.

3. Schmutzwassergebühr
Die Berechnungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr ist der Trinkwasserverbrauch gemäß der Abrechnung des Versorgers SWK. Wird keine weitere Absetzung der Schmutzwassermenge beantragt und nachgewiesen, so werden 90 von Hundert Teilen der verbrauchten Trinkwassermenge berechnet.

Im Bescheid sind die Gebühr für den Zeitraum, unter Berücksichtigung geleisteter Abschläge, der noch offene Zahlbetrag und der Fälligkeitstermin ausgewiesen. Für das Folgejahr werden elf Abschlagszahlungen und Fälligkeiten festgesetzt. Die Höhe der Abschläge wird auf volle Euro gerundet und beträgt je 1/11. Dabei wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Der Bescheid wird Ihnen zusammen mit der Jahresverbrauchsabrechnung der SWK (Stadtwerke
Kaiserslautern) zugestellt.