Grundstücksentwässerung

Der Begriff der Grundstücksentwässerung kennzeichnet das Sammeln und Weiterleiten von Schmutz- und Regenwasser aus den Bodeneinläufen sowie Fallleitungen eines Gebäudes.

Mehr als 99 Prozent aller Grundstücke Kaiserslauterns sind an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Grundsätzlich hat jeder Eigentümer das Recht und die Pflicht, sein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen.

Niederschlagswasser ist von dieser Regelung ausgeschlossen, wenn es am Ort des Anfalls verwertet oder ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit beseitigt werden kann (Regenwasserbewirtschaftung). Ist dies der Fall, steht es den Eigentümern frei, Regenwasser der öffentlichen Kanalisation zuzuführen oder es anderweitig zu nutzen. Im Gegenzug dazu besteht von Seiten der Stadtentwässerung Kaiserslautern AÖR keine Pflicht von nicht öffentlichen Grundstücken anfallendes Niederschlagswasser zu übernehmen.

Neu- und Umbauten von Grundstücksentwässerungsanlagen müssen von der Stadtentwässerung Kaiserslautern AöR genehmigt werden (Entwässerungsgenehmigungen). Im Zuge der Bauphase werden diese von der Stadtentwässerung abgenommen. Die Planung, der Bau und der Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen hat unter Beachtung der einschlägigen DIN-Vorschriften, insbesondere der Normen DIN EN 752, DIN EN 12056, DIN EN 1610, DIN 1986–30 und DIN 1986-100, der Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Die Dichtheit der Entwässerungsleitungen muss vom Bauherren nachgewiesen werden (Abnahme und Dichtheitsprüfung).

Auch im Stadtgebiet von Kaiserslautern haben wir in den vergangen Jahren Extremwetterereignisse zu spüren bekommen, deren Regenintensitäten über die üblichen Bemessungsansätze der Entwässerungsanlagen hinausgehen. Diese Starkregen können zu Überflutungen von Straßen, Grundstücken und Gebäuden führen. Um Schäden am Gebäude zu vermeiden, sind sowohl bei der Planung der Bauten als auch bei der Gestaltung der Grundstücksoberfläche Überlegungen zum Überflutungs- und Objektschutz zwingend erforderlich. Frühzeitig bedacht, können Fehler bei der Lage- und Höhenanordnung von z.B. Zugängen vermieden werden. Die Stadtentwässerung  stellt Checklisten zur Verfügung, mit denen Eigentümer, Planer und Bauherren gut eine Einschätzung der Gefährdung von Grundstücken und Gebäuden bei Starkregen vornehmen können. Außerdem erhalten Sie dort wichtige Hinweise zum Verhalten bei Überflutungsgefahren. Gemäß DIN 1986-100 verlangt die Stadtentwässerung Kaiserslautern AöR für Grundstücke über 800 qm abflusswirksamer Fläche im Zuge der Entwässerungsgenehmigung einen detaillierten Überflutungsnachweis (Überflutungsschutz).