Die Entwässerungsgenehmigung

Neu- und Umbauten von Grundstücksentwässerungsanlagen müssen von der Stadtentwässerung Kaiserslautern AöR genehmigt werden. Die Entwässerungsgenehmigung wird nach den Bestimmungen der allgemeinen Entwässerungssatzung auf Antrag (Download Entwässerungsantrag) erteilt. Genehmigt wird der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage, sowie die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser.
Der Entwässerungsantrag kann bei der Stadtentwässerung Kaiserslautern digital eingereicht werden. Nutzen Sie hierzu das Transfer-Portal https://cryptshare.ste-kl.de/.

Hierbei beachten Sie bitte die folgenden Informationen.

Der digitale Entwässerungsantrag

Mit dem Inkrafttreten des OnlineZugangsGesetzes (OZG) am 18. August 2017 sind Bund, Länder und Kommunen seit Ende 2022 verpflichtet ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Daher ermöglicht die Stadtentwässerung Kaiserslautern Bürgern, Bauherrn und Planern den Entwässerungsantrag auf unserer Homepage digital über Cryptshare® bei der Stadtentwässerung Kaiserslautern einzureichen.

Mit der für unsere Kommunikationspartner kostenlosen Cryptshare®-Anwendung können Nachrichten, Anträge und Formulare verschlüsselt und geschützt bei der Stadtentwässerung Kaiserslautern eingereicht werden.

Wie funktioniert‘s?

Der Nachricht-Text inklusive seiner Antragsunterlagen und Dateianhänge wird vom Absender sicher an unseren Cryptshare®-Server übertragen und dort verschlüsselt abgelegt. Als Dateianhänge sind ausschließlich PDF-Dateien zugelassen!

Wird ein Entwässerungsantrag mit den dazugehörigen Dateianhängen vom Absender, also dem Bauherrn oder dem Planer bereitgestellt, erhält die Stadtentwässerung Kaiserslautern automatisch eine Benachrichtigungs-E-Mail. Die Antragsunterlagen können nun von der Stadtentwässerung Kaiserslautern heruntergeladen, geprüft und genehmigt werden.

Ist der Genehmigungsprozess abgeschlossen, stellt die Stadtentwässerung Kaiserslautern die Entwässerungsgenehmigung dem Bauherrn über Cryptshare zur Verfügung. Der Bauherr wird über eine Benachrichtigungs-E-Mail informiert, dass die Unterlagen zum Download bereit liegen. Die Entwässerungsgenehmigung wird als Bescheid ausgestellt und muss aus rechtlichen Gründen direkt an den Bauherren versendet werden. Daher ist es wichtig, dass beim Bereitstellen der Unterlagen durch den Planer im Antragsformular die Emailadresse des Bauherren mit angegeben wird.

Der Bauherr hat nun 14 Tage Zeit die Entwässerungsgenehmigung herunterzuladen.

Leitfaden für Bauherren und Planer zum Einreichen der Genehmigungsunterlagen

Hinweise über die Zustellung der Entwässerungsgenehmigung an den Bauherrn

1. Em­pfän­ger­be­nach­richtigung

Nachdem die eingereichten Antragsunterlagen geprüft und bearbeitet wurden, wird Ihnen die Entwässerungsgenehmigung als Bescheid zugestellt. Als Empfänger eines Cryptshare®-Dateitransfers erhält der Bauherr eine Benachrichtigungs-E-Mail, sobald der Bescheid in der Cloud bereit gestellt ist. Diese E-Mail enthält einen Link zum Abruf der Dateien. Um die Dateien abzurufen, klicken Sie in der E-Mail auf den Link „Dateien abrufen“.

2. Trans­fer abrufen

Es erscheint eine Web-Oberfläche, in der die Transferkennung bereits automatisch eingetragen ist. Klicken Sie auf „Weiter“ und fahren Sie mit dem Abruf „Transferdateien herunterladen“ fort. Sie können nun mit einem Klick alle Dateien zusammen als ZIP-Archiv speichern oder durch Klick auf den Dateinamen die Dateien einzeln öffnen. Bei Klick auf das Aufklappelement können Sie sich weitere Detailinfos zum Dateitransfer anzeigen lassen. Die Stadtentwässerung wird automatisch über den Abruf der Dateien per E-Mail benachrichtigt. Der Bescheid gilt nun als zugestellt.